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  • Petition | Vertrag (Dina)

    (Original – siehe unten)

    Vertrag mit der Bevölkerung

    Dinam-pokonolona

    Dieser Vertrag (Dina) wurde am 24. April 2002 in Ambodiforaha mit der Bevölkerung von Marofototra (Anaravanana, Manambia, Marofototra, Maroantoko, Ampatrana, Antalaviana) vereinbart, in Gegenwart der Anführenden des Fokontany Marofototra (repräsentiert durch den Chef du Fokontany, das Fokontany Komitee sowie mehrere Dorfälteste), von Vertretern der Gemeinde Anjahana (darunter dem Bürgermeister und dem Président Conseil), von Vertretern des Distriktes Maroantsetra (darunter dem Délégué de la Population, dem Délégué de l’Animation Rurale), von den Technikern des Landwirtschaftsamtes und des topografischen Amtes, sowie von mehreren Vertretern des Masoala Nationalparkes. Der Vertrag wurde am 24. September 2002 von uns, der Bevölkerung, bestätigt.

    Der Vertrag entstand in Übereinstimmung mit den Paragraphen imProtocole d’Accord betreffend Wohnrecht innerhalb der Zone d’occupation contrôlée.

    Wir, die Bevölkerung des Dorfes (Anaravanana, Manambia, Marofototra, Maroantoko, Ampatrana, Antalaviana), Fokontany Marofototra,Commune Rurale AnjahanaDistrict de Maroantsetra, Province deTamatave, 204 Einwohner im April 2002), welche durch folgende Familienchefs vertreten wird:

    [Namen von 7 Personen]

    erklären uns einverstanden:

    • Art. 1: Jede Art von grösseren Arbeiten wie der Bau einer Schule oder Kirche oder eines Bewässerungskanals etc. muss von den Regierungsvertretern des Dorfes oder von den Angestellten des Masoala Nationalparks autorisiert werden. Falls keine Erlaubniseingeholt wird, werden bereits erstellte Bauten zerstört und keine weiteren Bauten dürfen erstellt werden bis eine Einigung erzielt wurde.
    • Art. 2: Das Dorf Marofototra (Anaravanana, Manambia, Marofototra, Maroantoko, Ampatrana, Antalaviana) ist Teil derjenigen Zonen, die als Zone d’occupation contrôlée bezeichnet werden, welche von der Regierung bestimmt wurden.
    • Art. 3: Alle Bewohner müssen sich im Dorf niederlassen. Wenn Personen in Weilern vom Dorf entfernt leben, werden sie ohne Warnung von der Bevölkerung verhaftet und dürfen nicht länger in der Zone Marofototra leben. Falls die Dorfbevölkerung dieserVerpflichtung nicht nachkommt, muss die ganze Dorfbevölkerung das Dorf verlassen.
    • Art. 4: Die aktuelle Grenze der Zonen, welche von der Regierung bestimmt worden sind, darf in der Zukunft nicht mehr verändert werden, was auch immer geschehe. Falls Bewohner das Dorf verlassen und ihr Land nicht länger bestellen, betrifft dieser Vertragdas betreffende Land nicht mehr, und dieses wird sofort in den Masoala Nationalpark integriert.
    • Art. 5: Der Zuzug von neuen Bewohnern in die kontrollierte Zone ist strikte verboten, mit Ausnahme von EhepartnerInnen von Personen, die bereits in der Zone d’occupation contrôlée leben. Wenn sich ein Ehepaar trennt, werden nur die materiellen Güter undlandwirtschaftlichen Erzeugnisse unter ihnen aufgeteilt, aber nicht das Land. Falls einer von ihnen versucht, das Land aufzuteilen, müssen beide das Dorf verlassen. Besucher, welche über eine längere Zeit im Dorf bleiben wollen, müssen bei den verantwortlichen Behörden gemeldet werden. Das Comité de Surveillance und die Bewohner der Zone sind dafür verantwortlich, über diesen Punkt zu wachen und allfällige Verstösse den Behörden zu melden.
    • Art. 6: Jeder Verstoss gegen das Gesetz betreffend Jagd (wie das Aufstellen einer Lemurenfalle), Fischerei (der Einsatz von fañamo[der Gebrauch einer bestimmten Pflanze, welche für Fische tödlich ist]) oder Nutzung des Waldes wird auf Grundlage des entsprechenden Gesetzes verurteilt werden. Je nach Schweregrad des Verstosses kann dies zur Folge haben, dass alle Bewohner der Zone das Dorf für immer verlassen müssen.
    • Art. 7: Um die nachhaltige Nutzung des Landes innerhalb der bewohnten Zone sicher zu stellen, legt der Masoala Nationalpark und seine Partner Art und Umfang von technischer Unterstützung für die Bewohner der Zone d’occupation contrôlée fest.
    • Art. 8: Die Bewohner haben das Recht, für ihre täglichen Bedürfnisse die natürlichen Ressourcen innerhalb der regulierten Zone zu nutzen, aber sie dürfen keinerlei natürlichen Produkte ausserhalb der Zone verkaufen. Wird jemand beim Verkauf von natürlichen Ressourcen gesehen, wird diese Person verhaftet und von der Bevölkerung vom Dorf weggewiesen und darf nicht länger in der Zone von Marofototra leben.
    • Art. 9: Das Recht, diese natürlichen Ressourcen zu nutzen kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Nur Nachkommen von Personen, die bereits innerhalb der Zone leben, haben das Recht, diese Ressourcen zu nutzen, falls sie sich entscheiden, im oben erwähnten Dorf zu leben. Wer dieses Recht an eine andere Person übertragen hat, wird von der Bevölkerung vom Dorf weggewiesen und darf nicht länger in der Zone von Marofototra leben.
    • Art. 10: Innerhalb der gesamten kontrollierten Zone ist es verboten, die umliegende Natur in irgendeiner Art zu degradieren, beispielsweise indem man ins [Fluss- oder Meer-] Wasser kotet, den Wald auf einem Steilhang abholzt oder Wald für den Reisanbau abbrennt ohne vorher einen Schutzkorridor geschlagen zu haben. Wer die Umwelt zerstört, muss als Strafe Gemeinschaftsarbeit leisten.
    • Art. 11: Die Bewohner der Zone müssen einen Vertrag (Dina) verfassen, welche den Artikeln dieser Vereinbarung entspricht [Dieser Satz wurde vermutlich fälschlicherweise vom Protocole d’Accord vom April 2002 übernommen.]. Wird dieser Vertrag nicht eingehalten, muss die Bevölkerung das Dorf verlassen.
    • Art. 12: Jeder Verstoss gegen das Gesetz wird an die verantwortlichen Behörden weiter geleitet und von diesen beurteilt.

    Um diesen Vertrag umzusetzen wurde ein Überwachungskomitee (Comité de Surveillance) gegründet, das aus folgenden Personen besteht:

    Namen von 6 EinwohnerInnen der Zone d’occupation contrôlée

    Namen von 2 Personen des Fokontany Marofototra

    Namen von 2 Personen der Gemeinde Anjahana

    Namen von 3 Angestellten des Masoala Nationalparks

    Marofototra, 24. September 2002

    Unterschrift

    – von 6 EinwohnerInnen der Zone d’occupation contrôlée 

    – des Direktors des Masoala Nationalparks

    – des Chefs des Fokontany

    – des Bürgermeisters von Anjahana

    – des Sous-Préfet von Maroantsetra

    – des Chefs des topografischen Amtes

    – des Chefs des Landamtes

    – des Vorsitzenden des Gerichtes in Maroantsetra

    Nota bene: Der Chef des Amtes für Wasser und Wald hat den Vertrag nicht unterzeichnet!